Alleinerziehende Mütter

© Petra Öllinger, 1998/1999

1. Einleitung

Traurige Bilanz: Die Scheidungsrate liegt inzwischen bei 38 Prozent. Im Durchschnitt halten es Ehepaare 8,8 Jahre aus. So kommentierte das österreichische Nachrichtenmagazin Profil im Oktober 1998 die Entwicklung der Scheidungen. Ehe ist Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft, schön, aber wie soll sie organisiert sein? Wer tut was, vor allem daheim, wer kriegt wofür wieviel Geld? Dieser Auszug aus dem Gastkommentar im selben Magazin von Elfriede Hammerl, löste in mir einige Fragen aus: Wovon leben die Frauen, die nicht (mehr) in einer Ehe leben und dazu auch noch Kinder erziehen müssen? Wird sich anhand der politischen Diskussion, die zur Zeit zum Thema neues Ehe- und Scheidungsrecht geführt wird, etwas ändern für die Betroffenen? So stehen die konservativen Politiker für eine Aufwertung der Ehe als Lebensform, während Liberale für die offenen Lebensgemeinschaften plädieren.

Das Thema erlebt zusätzliche Brisanz durch neu entfachte Debatten darüber, daß auf der einen Seite die traditionelle Familie aufgewertet wird, ergo die Frauen zu Hause bleiben sollen, wobei diese Forderung für mich impliziert, daß den Frauen der Zugang zum Arbeitsmarkt auch weiterhin erschwert wird. Auf der anderen Seite wird aber der Ruf nach mehr Kinderbetreuungseinrichtungen laut und einer Umänderung der Einkommensquelle (Kindererziehung, Haushaltsführung sollen ebenfalls bezahlt werden). Meine Tätigkeit in einer Frauenberatungsstelle und in einem Arbeitsamt zeigten mir auf sehr eindrucksvolle Weise, von welchen finanziellen, praktischen und psychischen Schwierigkeiten die Frauen betroffen sind, die eine Ein-Eltern-Familie führen. Die Gründe, warum eine Frau als alleinerziehende Mutter lebt, sind verschieden. Die nach wie vor häufigste Ursache ist die Scheidung, aber auch Verwitwung oder die Entscheidung, ohne den Vater des Kindes leben zu wollen, bedingen diese Lebensform. Die Zahl der alleinerziehenden Väter ist zwar im Zunehmen begriffen. Der größte Teil sind aber trotzdem noch immer die Frauen. Nave-Herz und Krüger (1992) und Napp-Peters (1985) untersuchten in ihren Studien auch alleinerziehende Väter. Napp-Peters konnte in ihrer sehr sorgsam aufgebauten Untersuchung anhand einer umfangreichen Stichprobe (400 Personen wurden befragt) zwar feststellen, daß die Väter finanziell etwas besser gestellt waren und auch zum Teil bessere berufliche Positionen innehatten.

Jedoch darf nicht übersehen werden, daß die alleinerziehenden Väter noch immer eine Minderheit darstellen, in der genannten Studie waren es 100 Männer und 300 Frauen. Es ist somit schwierig, eine repräsentative Stichprobe zu finden.

Aufgrund der Komplexität dieser Thematik, die den Rahmen einer Seminararbeit bei weitem überschreiten würde, schon die Ursachen für diese Lebensform und der Einfluß auf die rechtlichen Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung würde viele Seiten füllen, möchte ich mich auf die geschiedenen alleinerziehenden Frauen konzentrieren. Ein Anliegen ist es mir dabei, deren oft schlechte finanzielle Situation und die daraus resultierenden Folgen darzustellen. Weiters ist es für mich von besonderem Interesse, die Gruppe von erwerbstätigen alleinerziehenden Frauen zu beschreiben und mit welchen speziellen Schwierigkeiten sie konfrontiert sind. Die Durchsicht der Literatur bezüglich des historischen Hintergrunds des Familienlebens, zeigt viele Parallelen zu heute auf und verdeutlicht, wie sehr u.a. der wirtschaftliche Faktor einen Einfluß auf die Entwicklung des Familienlebens in der westlichen Zivilisation hatte und noch immer hat.

2. Alleinerziehend und Ein-Eltern-Familie; der Versuch einer Definition

Nave-Herz (1992) zeigt auf, daß in der Forschungsliteratur beide Begriffe „alleinerziehend“ und „Ein-Eltern-Familie“ in derselben Bedeutung verwendet werden. Daraus ergibt sich ein Dilemma bezüglich der Definition und folglich auch der Herangehensweise an dieses Thema. Geht man dabei vom Alltagsverständnis des Begriffes „alleinerziehend“ aus? Genaugenommen ist aber niemand alleinerziehend, da spätestens mit dem Eintritt in die Schule auch andere Personen und Institutionen die Sozialisationsaufgaben übernehmen. Der Versuch einer juristischen Definitionserklärung ist ebenfalls nicht zufriedenstellend. Demnach ist derjenige Elternteil alleinerziehend, der das alleinige Sorgerecht hat. Darunter aber fallen, so Nave-Herz, laut dieser Definition auch Mütter, die nicht mit ihrem Partner verheiratet sind aber in einer eheähnlichen Beziehung leben. Mütter, die zwar verheiratet sind, aber von ihrem Partner getrennt leben, würden nach juristischem Begriff nicht als alleinerziehend gelten. Betrachtet man nicht nur das Zusammenleben des sorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind als essentielles Merkmal einer Ein-Eltern-Familie, so findet man eine Vielzahl an Möglichkeiten von Lebensformen.

Nave-Herz weist auch darauf hin, daß berechtigte Kritik geübt wird an der Bezeichnung der Ein-Eltern-Familie als unvollständige Familie. Das bedeutet, daß diese Art von familiärer Existenz nicht der Normalität entsprechen würde. Zieht man allerdings die folgende statistische Aufstellung der Familienformen in Österreich in Betracht, so zeigt sich ein deutlicher Wandel in der Zusammensetzung der einzelnen Familienmitglieder.

3. Ein statistischer Überblick über Familienformen mit Kindern in Österreich

Laut Statistischem Jahrbuch für die Republik Österreich 1997 (Österreichische Republik, 1997) gab es in Österreich 1996 insgesamt 18.079 Scheidungen. In 5.543 Fällen hatten die Eltern ein Kind, in 4.652 waren es zwei Kinder, drei oder mehr Kinder waren es in 1.553 Fällen. Einen weiteren interessanten Aspekt stellt die Altersverteilung der Geschiedenen dar. Demnach ließen sich die meisten Frauen zwischen 30 und 35 Jahren scheiden (4.301) und die meisten Männer ab einem Alter von 45 Jahren und älter (4.686). 1996 gab es in Österreich ca. 360.000 alleinerziehende Personen, wobei sich im Haushalt im Durchschnitt 1,4 (!) Kinder befanden. Ein besonderes Augenmerk verdient die Familienvorausschätzung bis ins Jahr 2030. Anhand einer Volkszählung im Mai 1991 wurde versucht, eine Prognose für die verschiedenen Familienarten zu geben, wie die Tabelle 1 zeigt.

Tabelle 1: Überblick über die verschiedenen Familienformen, Angaben in 1.000.

Jahr Familien
insgesamt
Ehepaare
mit Kindern
Lebensgemeinschaften
mit Kindern
Allein
erzieherInnen
1971 1.929,0 1.064,6 23,1 224,4
1981 1.986,3 1.078,9 32,9 257,3
1991 2.109,1 1.046,4 51,8 322,8
1996 2.226,2 1.079,1 57,0 359,8
2000 2.270,5 1.068,4 59,2 385,6
2010 2.284,8 938,4 70,6 439,0
2020 2.326,7 885,3 69,0 450,1
2030 2.293,4 832,0 64,9 445,0

Quelle: Österreichisches Statistisches Zentralamt

Laut dieser Schätzung wird die Zahl der alleinerziehenden Personen bis 2030 auf 445.000 ansteigen. Außerdem schätzt man den Anteil der alleinerziehenden Mütter dabei auf ca. 300.000. Während bis zum Jahr 2030 die Anzahl der Ehepaare auf 832.000 absinken wird (1996 waren es 1.079.000), wird die der Lebensgemeinschaften mit Kindern auf ca. 65.000 ansteigen (1996: 57.000). Schon anhand der statistischen Daten ergibt sich eine Fülle von Fragen. Wie werden die Lebensgemeinschaften gestaltet sein? Leben Vater und Mutter gemeinsam oder lebt ein Elternteil mit einem Nicht-Elternteil zusammen?

Wie wird sich die Anzahl der alleinerziehenden Männer zusammensetzen? Aus welcher Schicht kommen sie, was ist die Ursache dafür, daß Väter ihre Kinder alleine erziehen? Sind alleinerziehende Väter tatsächlich finanziell besser gestellt?

4. Die Ein-Eltern-Familie im historischen Wandel

Napp-Peters (1985) weist darauf hin, daß es sich bei der Ein-Eltern-Familie nicht um ein ganz neues Phänomen handelt. Besonders interessant sind dabei wirtschaftliche Faktoren, die die Entwicklung der Familienformen beeinflußten. Diese Art des Zusammenlebens von einem Elternteil und einem oder mehreren unmündigen Kindern war schon in der vorindustriellen Zeit vorhanden. Die Unterschiede zwischen Stadt- und Landbevölkerung (so gab es am Land offiziell weniger alleinerziehende Mütter) entstanden durch die verschiedenen Personenstandsregistrierungen. Mit Ende des 18. Jahrhunderts nahm die Anzahl von Ein-Eltern-Familien auch im städtischen Handwerksbereich zu, bedingt durch die Auflösung der traditionellen Gewerbeverfassung. Nun waren z.B. verwitwete Personen nicht mehr verpflichtet, wieder zu heiraten, sondern konnten ihren Betrieb alleine weiterführen. Alleinerziehenden Frauen wurde ein Minimum an Existenzsicherung durch verschiedene Formen der Heimarbeit ermöglicht. Trotzdem waren sie weder vor der feindlichen Haltung ihrer Umgebung noch vor der mangelnden Sozialversorgung gefeit. Kindern alleinerziehender Mütter wurde oft der Zugang zu einer Ausbildung verwehrt. Nichtverheiratete Mütter wurden Diskriminierungen ausgesetzt. Gleichzeitig mit der Industrialisierung und dem hohen Anteil an weiblichen Beschäftigten, nahm auch das Problem der Betreuung der Kleinkinder zu, falls sie nicht ohnehin schon mithelfen mußten bei der Arbeit. Damit Ein-Eltern-Familien überleben konnten, mußte jede Art von Arbeit angenommen werden. Schutzvorrichtungen für Mütter gab es nicht. Oft verloren erwerbstätige Frauen mit der Geburt des Kindes ihre Anstellung. Die Sozialversicherung steckte noch in den Kinderschuhen. Die Existenz wurde von Krankheiten, Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit bedroht.

Zu Beginn dieses Jahrhunderts wurde die Sozialgesetzgebung verbessert, somit auch die Überlebenschancen von Ein-Eltern-Familien erhöht. Maßnahmen wie zum Beispiel die Hinterbliebenenversicherung oder die Berufsvormundschaft (Vorläufer der Amtsvormundschaft über nichteheliche Kinder) konnten zwar den Nichtehelichenschutz erhöhen, trotzdem blieben auch weiterhin die gesellschaftlichen Vorurteile aufrecht. In ihrem historischen Rückblick schildert Napp-Peters auch das Verständnis von Familie anhand des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1900. Demnach waren Frauen und Kinder der Hausgewalt des Mannes völlig unterstellt. Familien waren demnach nur legal, wenn eine Ehe vorlag, dies wurde als natürlich sittliche Ordnung bezeichnet. Weil das eheliche Kind als Vaterkind ehelich war, galt das nichteheliche Kind als Niemandskind. (Napp-Peters, 1985, S. 14).

Parallelen zwischen der drastischen Lage, in der sich alleinerziehende Mütter früher befanden und der heutigen Situation der betroffenen Gruppe auf dem Arbeitsmarkt, sind nicht ganz von der Hand zu weisen. Zunehmend wird es schwieriger für Frauen, nach der Karenzzeit, wieder in ihren alten Beruf einzusteigen. Verschlimmert wird die Situation in Branchen, die eine rasante Weiterentwicklung aufweisen. Oftmals müssen die Frauen ein Verminderung ihres Einkommens in Kauf nehmen. Sei es weil viele teilzeit arbeiten oder weil sich die Arbeitgeber weigern, die Frauen zu ihrem ursprünglichen Gehalt einzustellen. Auch heute sind die Mütter zunehmend konfrontiert mit den mangelnden Kinderbetreuungsplätzen. Dieser Problembereich wird im sechsten Teil dieser Arbeit behandelt werden.

5. Finanzielle Situation von alleinerziehenden Müttern

Bei den meisten Frauen tritt bei der Trennung von ihrem Partner eine Verschlechterung der finanziellen Situation ein. Auch wenn sie während der Ehe erwerbstätig waren, so fällt nun das Einkommen des Ehemannes weg, noch schlimmer trifft es die Frauen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Viele sehen sich gezwungen, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Diese Bedürftigkeit ergibt sich unter anderem, wenn keine oder nur mangelhafte Unterhaltszahlungen geleistet werden. Viele Frauen stoßen dabei auch auf das Problem, eine Arbeit mit ausreichender Entlohnung zu finden. Mädje (1996) zeigt in ihrer Studie die Situation von alleinerziehenden Sozialhilfeempfängerinnen. Frauen hatten von jeher einen verminderten Zugang zum Arbeitsmarkt und damit auch zu Sozialversicherungsleistungen, die von einem Lohnarbeitsverhältnis abgeleitet werden. (S. 55) Somit sind sie nicht nur von potentieller Armut bedroht, sondern auch die Möglichkeiten, ausreichend versichert zu sein, Beitragsjahre für die Pension angerechnet zu bekommen, sind vermindert.

In Österreich gibt es eine Armutsgefahrenschwelle, die sich nach der Höhe des Einkommens und der Anzahl der Personen in einem Haushalt richtet. 1994 lag diese Grenze für einen Haushalt, der aus einem Erwachsenen und einem Kind besteht, bei öS 11.600.– . 1996 betrug der Anteil der Alleinerziehenden 11 Prozent (leider geht daraus nicht hervor, ob es sich um Frauen UND Männer handelt) der Bevölkerung, die unter die Armutsgrenze fielen. Ersparnisse, falls welche vorhanden sind, müssen aufgebraucht werden. Besonders prekär wird die Lage, wenn unerwartete Zahlungen, etwa für Reparaturen, anfallen. In den Notsituationen werden Kredite aufgenommen, wofür Banken horrende Zinsen verlangen. Größere Anschaffungen erfolgen mittels Ratenkauf. In einigen Fällen sind auch noch Schulden aus der geschiedenen Ehe zu begleichen, wenn die Partnerin für einen Kredit bürgte. Auf solche Art summieren sich die monatlichen finanziellen Belastungen. Von dieser finanziellen Verschlechterung sind aber noch andere Bereiche betroffen. Einige davon werden unter Punkt 5.1. kurz beschrieben. Dazu zählen die Wohnsituation, Dinge des täglichen Lebens und soziale Aktivitäten.

5.1. Finanzielle Deprivation = soziale Deprivation?

Die Trennung vom Partner bedeutet für viele Ein-Eltern-Familien vielfach den Verlust der Wohnung. Oft ist damit nicht nur eine Änderung des Wohnumfeldes verbunden, je nachdem wie weit entfernt die neue Adresse von der alten entfernt ist. Ist es unter normalen Umständen für Familien mit Kindern schon problematisch eine Wohnung zu finden, so kämpfen Alleinerzieher u.a. gegen Vorurteile der Vermieter. Laut Niepel (1994) gehören Alleinerziehende zu den am wenigsten gewünschten Mietern. Aufgrund der schlechten finanziellen Situation, sind Ein-Eltern-Familien besonders auf erschwingliche Mieten angewiesen. Betrachtet man jedoch den Wohnungsmarkt, so erkennt man deutlich zwei Punkte, von denen besonders sozial schwachgestellte Leute betroffen sind.

  1. Kostengünstige Wohnungen werden zumeist an der Stadtperipherie errichtet. Anfangs fehlen oft die notwendigen Infrastrukturen. Zu beachten ist aber, daß gleichzeitig mit der Entwicklung dieser Einrichtungen auch eine Ghettoisieurng der Wohnsilos einhergeht.
  2. Napp-Peters (1985) macht auf einen, in vielen Untersuchungen vernachlässigten Punkt aufmerksam. Ein-Eltern-Familien sind viel häufiger gezwungen, auf Wohnungssuche zu gehen. Sie fallen somit auch viel häufiger in die Kategorie der Neumieter und sind somit auch einer Mietprogression ausgesetzt, d.h. sie bekommen viel deutlicher Mietpreissteigerungen zu spüren, die aufgrund rechtlicher Grundlagen bei Dauermietern anders geregelt werden.
  3. Genügend großer Wohnraum ist für Alleinerziehende häufig nicht erschwinglich, womit eine zusätzliche Verminderung der Lebensqualität einhergeht, da kaum Rückzugsmöglichkeiten gegeben sind.
  4. Die eingeschränkte sozial-ökonomische Situation wirkt sich aber auch nachteilig auf die folgenden Bereiche aus.
  5. Einschränkung des Konsums bei Ernährung, bei Bekleidung.
    Vielfach ist es den Betroffenen nur unzureichend möglich, sich mit gesunden Lebensmitteln zu versorgen. Geld für Kleidung ist kaum übrig, oft sind sie auf Spenden und Geschenken von Organisationen und Freunden angewiesen. Wir essen schon seit langem kein Fleisch mehr…. auch frisches Gemüse ist im Winter zu teuer. Ich kaufe Anfang des Monats reichlich Konserven ein, mit denen wir dann irgendwie über die Runden kommen müssen. (Napp-Peters, 1985, S. 68).
  6. Daß sogar eine gesundheitliche Versorgung gefährdet sein kann, zeigt Napp-Peters (1985) anhand des folgenden Beispiels einer alleinerziehenden Mutter eines körperbehinderten Mädchens.
  7. Der Arzt sagt, Wibke soll viel schwimmen, um ihren Körper beweglich zu halten. Aber von hier aus ist das Schwimmbad nur mit dem Auto zu erreichen…Schon seit langem versuch‘ ich, jeden Monat etwas Geld zurückzulegen, damit wir uns ein altes Auto kaufen können. Aber das ersparte Geld geht immer weg, mal für die Heizungsnachzahlung, mal für einen neuen Gasboiler oder irgendetwas anderes. (S.68).
  8. Soziale Aktivitäten sowohl für die Mütter als auch für die Kinder sind eingeschränkt. Selbstverständlichkeiten wie Kinobesuche, am Abend ausgehen, in einem Lokal essen, in einen Eissalon gehen usw. würden die Finanzen in einem so großen Ausmaß belasten, daß sie nicht mehr unternommen werden können. Besonders hier ist der Aspekt der sozialen Deprivation zu sehen. Da ein Nichtmithalten-Können bei sozialen Aktivitäten, die mit Kosten verbunden sind, vielfach auch einen Abbruch dieser Kontakte zur Folge hat.

5.2. Finanzielle Unterstützung seitens des Staates

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es in Österreich? Unter dem Sammelbegriff der Sozialtransferleistungen für Familien bietet das Buch Sozialstaat Österreich. Sozialleistungen im Überblick. Lexikon der Ansprüche und Leistungen, herausgegeben 1996 von der Kammer für Arbeitet und Angestellte in Österreich, eine Aufstellung der Unterstützungsmöglichkeiten, die allerdings nicht ausschließlich Alleinerziehenden vorbehalten sind.

  • Familienbeihilfe
  • Wochengeld: dabei handelt es sich um eine Einkommensersatzleistung für unselbständig erwerbstätige Frauen während der gesetzlichen Schutzfrist vor und nach der Geburt eines Kindes.
  • Karenzgeld: dies soll unselbständig erwerbstätigen oder arbeitslosen (Adoptiv-Pflege) Eltern in der Zeit des Karenzurlaubes eine eigenständige Existenzsicherung ermöglichen.
  • Sondernotstandshilfe: wird bezahlt, wenn arbeitslose Mütter (und Väter) nach dem Bezug des Karenzgeldes nachweislich keine Unterbringungsmöglichkeit für ihr Kind finden können.
  • Kinderbetreuungsbeihilfe
  • Unterhaltsvorschuß: dient der Sicherstellung des Unterhalts von Kindern, wenn ein Elternteil (zumeist der Vater) seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
  • Diverse Familienzuschüsse der einzelnen Bundesländer
  • Teilzeitbeihilfe: zwei Gründe sind möglich für eine solche Unterstützung:
    1. Erfüllen unselbständig erwerbstätige Frauen die Anwartschaft für das Karenzgeld nicht (bestimmte Zeit der Berufstätigkeit bzw. Sozialversicherung), so haben sie in Anschluß an den Wochengeldbezug Anspruch auf Teilzeitbeihilfe als Einkommensersatzleistung für die Pflege und Betreuung eines Kleinkindes.
    2. Die Teilzeitbeihilfe ist eine Einkommensersatzleistung für selbständig erwerbstätige Frauen in der gewerblichen Wirtschaft und der Land- und Forstwirtschaft, ebenfalls für die Pflege und Betreuung eines Kleinkindes.

Die Höhe der Unterstützungsleistungen hängt dabei vom Einkommen ab (ausgenommen davon ist die Familienbeihilfe).

Zwar handelt es sich bei den oben genannten Unterstützungen um Leistungen, auf die die Frauen einen rechtlichen Anspruch haben. Jedoch fühlen sich viele eher als Bittstellerinnen, wenn sie z.B. Sondernotstandshilfe oder Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Wie erleben die Frauen den Gang zum Sozialamt? Aus eigenen Gesprächen mit Betroffenen, die sich in dieser Situation befinden, gehen deren Befürchtungen und Gefühle konform mit denen der Frauen, die Mädje und Neusüß (1996) in ihrer Studie befragten. Hier gibt die Hälfte der Frauen an, daß sie den Kontakt zum Amt als belastend erleben. Es herrscht ein immerwährender Kampf um die Unterstützung, oft fühlen sie sich der Willkür des Betreuers/der Betreuerin ausgeliefert, wie Bettlerinnen behandelt.

Wenn ich zum Amt muß, bekomme ich immer Angstzustände…Mein Sachbearbeiter tut immer so, als wenn er alles aus eigener Tasche bezahlt… Als ich einen Krankenschein holen wollte, sagt er von oben herab, „Sie sind die erste, die sowas haben will“…Dann all die Formulare, die ausgefüllt werden müssen… Erst wenn man heult, helfen die einem…Für die ist man doch das Letzte. (Napp-Peters, S.72).

Sie unterliegen einer sozialen Kontrolle durch Instanzen, rutschen in eine andere Art der Abhängigkeit. Ein Überschreiten der gesetzlichen Vorschriften wird mit finanziellen Sanktionen bestraft. Weitere Punkte sind die gesellschaftliche Stigmatisierung und der Verlust des sozialen Ansehens, die mit dem Erhalt von Sozialhilfe oftmals verbunden ist oder auch der hohe bürokratische Aufwand, bis man endlich das Geld bekommt. Bemängelt wurde auch, daß jede Art von Einkommen auf die Höhe der Sozialhilfe angerechnet wird.

5.3. Unterhaltspflicht der Väter

Mädje (1996) erwähnt, daß eine Ehe und das daraus abgeleitete Unterhaltsrecht keineswegs eine gesicherte Einkommensquelle darstellen Daß sehr viele Männer ihrer Unterhaltspflicht gar nicht, sporadisch oder unpünktlich nachkommen, zeigen verschiedene Studien (Niepel 1994, Napp-Peters 1985, Schöningh, Aslanidis und Faubel-Diekman 1991). Unterschiedliche Gründe werden von den Frauen angeführt, warum sie nicht ihr Recht einfordern. Interessant ist auch die zum Teil ambivalente Einstellung der Frauen zu ihren Exmännern. Auf der einen Seite versuchen sie, deren Lage zu verstehen und warum sie nicht zahlen könnten, auf der anderen Seite aber beklagen sie sich massivst über die mangelnde Zahlungsmoral.

Es kann also durchaus vorkommen, daß die Frauen feststellen, daß ihre Exmänner plötzlich mehr verdienen, sie aber nicht eine höhere Summe einfordern, weil sie zufrieden sind, daß er zumindest etwas zahlt. In der Untersuchung z.B. von Niepel (1994) haben einige Frauen die Auseinandersetzung am Gericht auf sich genommen. Der Gang zum Richter ist jedoch nicht immer von Erfolg gekrönt. So haben zwei Frauen zwar eine Zwangsvollstreckung bewirkt, doch wenn sich die Männer weigern zu arbeiten, nützt ein solches Urteil auch nichts. Die Gründe, die die Frauen anführen, warum sie nicht um ihr Recht kämpfen sind mannigfaltig (Niepel, 1994).

  • Einige Frauen haben mit dem Kapitel Expartner abgeschlossen und wollen nicht noch weitere Bande mit ihm.
  • Einige Frauen sind es leid, mit ihrem Exmann zu streiten
  • Einige Frauen sind zu stolz, um von ihrem Exmann Geld zu fordern, sie sind der Meinung, daß er selbst erkennen sollte, wann sie etwas brauchen.
  • Einige Frauen wollen sich nicht durch erneute Auseinandersetzungen um den Kontakt des Vaters zu den Kindern bringen.

Interessant ist das von den Vätern vorgebrachte Argument, daß sie den Frauen mit den Unterhaltszahlungen ein arbeits- und sorgenfreies Leben ermöglichen und die Frauen selbst zusehen sollten wie sie zurechtkommen.

Im Bericht über die soziale Lage, der 1997 vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales herausgegeben wurde, finden sich interessante Erhebungen. So konnte bei der Erhebung des Haushaltspanels in Österreich festgestellt werden, daß beinahe die Hälfte der Alleinerziehenden weder für sich selbst noch für ihre Kinder Unterhaltszahlungen erhalten haben. Auch hier zeigt sich, daß vielfach die Frauen darauf verzichtet haben, die Zahlungen einzufordern vor Gericht, weil sie weiteren Konfrontationen aus dem Weg gehen wollten.

6. Erwerbstätigkeit von alleinerziehenden Müttern

Wie erleben erwerbstätige alleinerziehende Mütter ihren Alltag? Vielfach sehen sie sich der Problematik mit der Betreuung ihrer Kinder, v.a. wenn diese noch klein sind, gegenübergestellt. Oft sind es allerdings nicht nur die finanziellen Ursachen, die Frauen weiterhin einen Beruf ausüben lassen, sondern auch der Wunsch nach Selbstbestätigung. Besonders hier wird die innere Ambivalenz deutlich, die die Frauen erleben. Faktoren wie lange Anfahrtszeiten in die Arbeitsstelle, Schichtbetriebe, flexible Öffnungszeiten bei Geschäften, die an sich schon belastend sind, stellen alleinerziehende Mütter vor zusätzliche Hürden. Auf der einen Seite steht der Wunsch in der Berufstätigkeit auch eine gewisse Unabhängigkeit und Eigenständigkeit zu bewahren, auf der anderen Seite plagt die Frauen jedoch das schlechte Gewissen, sich zuwenig um ihre Kinder zu kümmern.

Kinderreiche Familien und AlleinerzieherInnenhaushalte machen einen großen Anteil unter den einkommensschwachen Haushalten aus. Wie bereits erwähnt wurde, liegt dies sehr stark an den unzureichenden Erwerbs- und Verdienstmöglichkeiten der Frauen (Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Wien, 1997, S. 201). Erwerbstätigkeit schützt nicht vor Armut. Zu diesem Faktum trägt auch der Umstand bei, daß Frauen nach wie vor weniger verdienen als Männer. So lag der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen im November 1998 bei ca. 38%, berechnet nach dem Bruttogehalt, ohne diverse Zulagen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.

6.1. Gründe für die Erwerbstätigkeit. Teilzeit, Qualifizierung, Wiedereinstieg

Auf der einen Seite besteht die objektive Notwendigkeit, den Arbeitsplatz entweder beizubehalten oder in das Berufsleben wiedereinzusteigen. Auf der anderen Seite hat jedoch die Berufstätigkeit auch den Stellenwert der persönlichen Selbstverwirklichung und der finanziellen Unabhängigkeit.

Die meisten der Frauen erwähnen aber, daß das Kriterium der Existenzsicherung Vorrang hat vor der Selbstbestätigung. Mütter, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, empfinden die Berufstätigkeit als Belastung. Sie fürchten, daß sie sich den Kindern nicht ausreichend widmen können, weil sie abends zu müde sind. Für Freizeitbeschäftigung oder Weiterbildung fehlt ihnen oft die Energie (Schöningh et al., 1991). Dabei wird oft der zuletzt erwähnte Aspekt übersehen, wenn versucht wird zu erklären, warum Frauen an Qualifizierungsmaßnahmen nicht teilnehmen können. Weiterbildung ist aber nicht nur aufgrund der eingeschränkten Zeit nur bedingt möglich, der finanzielle Faktor spielt ebenfalls eine Rolle. Nicht alle Fortbildungsmaßnahmen werden bezahlt vom Arbeitsamt, nicht alle Frauen sind berechtigt, daß sie einen finanziellen Zuschuß erhalten. Bei Teilzeitbeschäftigung ist die Vereinbarkeit von Kind und Beruf besser und ein Großteil der Mütter ist mit dieser Situation auch zufrieden. Die Nachteile liegen dabei aber auch auf der Hand, sie sollen hier nur kurz angeführt werden.

  1. Teilzeitbeschäftigung ist mit finanziellen Nachteilen verbunden.
  2. Das Spektrum an anspruchsvollen Teilzeitarbeiten ist (noch) gering
  3. Die Aufstiegschancen sind ebenfalls sehr gering.

Wollen Frauen nach einer Pause wieder in das Berufsleben zurückkehren, stoßen sie oft auf massivste Probleme. Besonders schlimm ist es in jenen Sparten, die einer raschen Weiterentwicklung unterliegen (z.B. in der EDV-Branche), wenn die Frau während der Karenzzeit keinen Kontakt zur Firma hatte, wenn zusätzliche Qualifizierungen fehlen.

6.2. Probleme bei der Kinderbetreuung

Für arbeitssuchende Frauen ist es besonders schwer, einen Platz in einer Kindergrippe oder einem Kindergarten zu finden, da sie einerseits oft den Nachweis einer Arbeitsstelle benötigen, den Job anderseits nur erhalten, wenn sie eine ausreichende Kinderbetreuung gewährleisten.

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte in Wien (AK) startete im Oktober 1998 eine Umfrage unter Personen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, mit welchen Problemen sie sich konfrontiert sehen, wenn sie versuchen Kind und Beruf zu vereinbaren. Weiters wollte man dabei auch die Wünsche der Betroffenen herausbekommen. Der dafür verwendete Fragebogen befindet sich im Anhang. Er bietet einen guten Anhaltspunkt dafür, welche Punkte als wichtig zu erfragen betrachtet wurden. Die Ergebnisse beziehen sich nicht explizit auf alleinerziehende Mütter, lassen jedoch auch auf deren verschärfte Schwierigkeiten schließen Auszugsweise möchte ich die wichtigsten Resultate anführen. Es wurden 737 Fragebögen ausgewertet, davon waren nur 22 von Männer. Dies scheint zu verdeutlichen, daß nach wie vor Frauen von dem schwierigen Balanceakt betroffen sind, Kind und Job unter einen Hut zu bringen. Von den Befragten haben 90(!) ein Kind oder mehrere Kinder unter sechs Jahren. 57 Prozent sind berufstätig.

6.2.1 Mangelnde Flexibilität bei den Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen

Gemeinsam ist die Ansicht der Befragten, daß es besser gelingt Kind und Beruf zu vereinbaren, wenn mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten von Kinderbetreuungsstätten herrscht. Betroffen davon sind Frauen, die Schichtdienst machen müssen (z.B. im Krankenpflegedienst) und diejenigen, die im Handel tätig sind, da die Geschäfte immer länger offen haben, zum Teil auch schon am Sonntag und an den Feiertagen. Die Befragten wünschen auch, daß die Aufnahmezeiten in die Kindergärten und Krippen nicht nur auf bestimmte Monate beschränkt, sondern das ganze Jahr über möglich sein soll. So war bei 50% in Wien die Aufnahme in den Kindergarten nur im September möglich. (AK, 1998). Während der Sommerferien waren die Kindergärten in Wien durchschnittlich 4,8 Wochen geschlossen, im Burgenland und in Niederösterreich 5,9 Wochen.

In der Studie geben die Befragten an, daß sie am besten zu Rande kamen mit ihrer Situation, wenn sie höchstens 30 Stunden arbeiteten in der Woche und die Kindergärten 10 Stunden am Tag offen sind. Schlechter wir die Lage mit zunehmender Arbeitszeit und der Abnahme der Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen. Nicht unerheblich sind dabei wohl auch die Auswirkungen auf die Kinder. Wenn man bedenkt, daß sie oft schon um halb sieben Uhr frühmorgens im Kindergarten sein müssen und, abhängig von der Arbeitszeit der Mutter, bis abends dort bleiben, dann ist der Vergleich mit einem Vollzeitjob bei Kindern nicht fern. Nicht vergessen werden dabei darf allerdings, daß die Beschäftigten in den Betreuungseinrichtungen zum größten Teil auch Frauen sind, viele haben selber Kinder.

Man muß auch die nachteilige Auswirkung der geringen finanziellen Ressourcen berücksichtigen. Wie bereits erwähnt, waren nicht nur Alleinerziehende unter den Befragten in der AK-Studie. Aber diejenige Gruppe ist zusätzlich noch einer Belastung ausgesetzt. Oft sind es Privatkindergärten, die über flexible Öffnungszeiten verfügen und auch eine qualitativ bessere Betreuung aufgrund kleinere Gruppen bieten können. Sie sind jedoch für die alleinerziehenden Mütter unerschwinglich. Die Alternative, die Kinder durch einen Babysitter betreuen zu lassen, wenn z.B. die eigene Familie oder Freunde nicht einspringen können, ist unmöglich. Ein interessantes „Nebenergebnis“ der Untersuchung von Schöningh et al. (1991) ist, daß die Frauen den Mangel an Kinderaufsicht bedauern, weil es ihnen kaum möglich ist, auch einmal etwas ohne die Kinder zu machen. Sie stoßen mit ihrem Wunsch, ihre Freizeit auch ab und zu ohne Kinder verbringen zu wollen, eher auf Ablehnung.

6.2.2. Was geschieht mit den Kindern, wenn sie krank sind?

Eltern haben pro Jahr Anspruch auf einen fünftägigen Pflegeurlaub. Hat eine Mutter mehrere Kinder oder wird ein Kind öfters krank, so reicht dieser Pflegeurlaub nicht aus. Nichtverbrauchte Pflegetage können außerdem in Österreich nicht auf den Anspruch des nächsten Jahres angerechnet werden! Die Frauen arrangieren sich dabei auf unterschiedliche Weise. Sie halten Urlaubstage in Reserve, bitten die eigenen Eltern um Unterstützung oder versuchen die Fehlzeiten durch Ausgleich einzuarbeiten.

Neben der Inanspruchnahme des Pflegeurlaubes als häufigste Konfliktquelle am Arbeitsplatz, nennen alleinerziehende Eltern auch ihre Verweigerung, Überstunden zu machen, da sie die Stelle pünktlich verlassen müssen, um das Kind aus dem Kindergarten, dem Hort abzuholen (vgl. Napp-Peters, 1985, S.52). Anhand dieser Problematik ist die Forderung der Befragten in der AK-Studie nach mehr Rücksichtnahme der Unternehmen auf Eltern von Kleinkindern z.B. in Form von Gleitzeit oder der Möglichkeit von Heimarbeit, verständlich.

7. Persönliche Reflexion

Aufgrund der Auseinandersetzung mit der Thematik tauchten viele Fragen, Gedanken und Überlegungen auf. Abschließend möchte ich nur einige der Ideen wiedergeben, die sich für mich im Rahmen der Arbeit ergeben haben.

Ein-Eltern-Familien unterliegen zwar nicht mehr in so starkem Ausmaß gesellschaftlichen Repressalien wie es noch bis ins die Mitte unseres Jahrhunderts der Fall war. Korrekterweise möchte ich diese Feststellung auf das westliche Europa beschränken, wobei es sicher auch heute noch Unterscheide zwischen Land- und Stadtbevölkerung gibt. Jedoch Unterliegen alleinerziehende Frauen und Kinder noch immer vielfältigen Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags. Nachdenklich machten mich dabei auch die Ausführungen von Napp-Peters (1985) hinsichtlich der Parallelen von sozialer Deprivation. Alleinerziehender in der Vergangenheit und heute.

Bedingt durch die Auseinandersetzung mit der sozioökonomischen Situation, wurde ich aufmerksam auf die weitreichenden Folgen, die ein Wohnungswechsel mit sich bringen kann. Interessant ist zu beobachten, welchen massiven Einflüsse zum Beispiel ein schlechte Wohnbaupolitik auf die Lebenszufriedenheit von Alleinerziehenden haben kann. Nicht durchdachte Konzeption der Infrastruktur (Kindergärten etc.), Ghettoisierung durch billigen Wohnungsbau am Stadtrand, Mietprogressionen führen zu erheblichen Minderungen der Wohn- und Lebensqualität. Genauere Untersuchungen über die Bedürfnisse von Ein-Eltern-Familien könnten Berücksichtigung in der architektonischen Planung und Gestaltung finden. Im Zusammenhang mit der Änderung der traditionellen Familienformen, heute spricht man schon vielfach von einer Lebensabschnittspartnerschaft, werden auch neue Arten von sozialen Beziehungs- und Unterstützungsgeflechten gebildet. Deren Auswirkungen auf das private, soziale und politische Umfeld werden jedoch neue und interessante Untersuchungsgebiete bieten können.

8. Literaturverzeichnis

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Hrsg.). (1997). Bericht über die soziale Lage 1996. Wien: Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Hammerl, E. (1998). Einzeln zu zweit. Profil, 48, 122.

Kammer für Arbeiter und Angestellte (Hrsg.). (Dezember 1998). Kind und Beruf in Wien. AK für Sie, S. 4-9.

Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien (Hrsg.). (1997). Sozialstaat Österreich. Sozialleistungen im Überblick. Lexikon der Ansprüche und Leistungen.

Mädje, E., Neusüß, C. (1996). Frauen im Sozialstaat. Zur Lebenssituation alleinerziehender Sozialhilfeempfängerinnen. Frankfurt/Main: Campus.

Napp-Peters, A. (1985). Ein-Eltern-Familien. Soziale Randgruppen oder neues familiares Selbstverständnis. Juventa: Edition Soziale Arbeit.

Nave-Herz,R., Krüger, D. (1992). Ein-Eltern-Familien: eine empirische Studie zur Lebenssituation und Lebensplanung alleinerziehender Mütter und Väter. Bielefeld: Kleine Verlag.

Niepel, G. (1994). Soziale Netze und soziale Unterstützung alleinerziehender Frauen. Eine empirische Studie. Opladen: Leske-Buderich.

Republik Österreich (Hrsg.). (1997). Statistisches Jahrbuch für die Republik Österreich 1997. Wien.

Schöningh, I., Aslanidis, M., Faubel-Diekmann S. (1991). Alleinerziehende Frauen. Zwischen Lebenskrisen und neuem Selbstverständnis. Opla