Petra Ritter im Gespräch mit Georg Schober

Barrierefreiheit für normale Behinderte und behinderte Normale – Teil 2.

Ein Interview zum Thema Barrierefreiheit im Internet mit Petra Ritter aus der Schweiz

Georg Schober:
Frau Ritter, Sie gehören im Bereich Webdesign und Accessibility (Zugänglichkeit von Websites) zu den bekannten Persönlichkeiten der Schweiz. Ihre kompetenten Hinweise und Artikel sind in der Mailingliste „barrierefreies Internet“ des Fraunhofer Instituts ebenso wie auf der Site „Zugang für alle“zu finden.

Was hat Sie bewogen, sich mit dem Internet und dem Thema Barrierefreiheit auseinanderzusetzen und welche Fragen rufen derzeit Ihr besonderes berufliches Interesse hervor?

Petra Ritter:
Eigentlich kam ich zufällig zu der Stelle bei der Stiftung „Zugang für alle“, da ich mehrfach behindert bin und es für mich schwer ist eine Stelle zu finden, nahm ich die Chance wahr und arbeitete mich im Laufe der Zeit immer mehr in das Thema ein.
Zur Zeit beschäftigt mich speziell der Bereich „Zugänglichkeit von PDF-Dateien“, die durch die vermehrte Verbreitung dieses Formates gerade auf Sites der öffentlichen Hand stark an Bedeutung gewonnen hat.

Schober:
Können Sie Ihr Verständnis von Barrierefreiheit in einem Satz zusammenfassen?

Ritter:
Barrierefreiheit bedeutet für mich einen sinnvollen und effizienten Zugang zur Information, denn nur so ist eine sinnvolle Integration von Menschen mit einer Behinderung möglich.

Accessibility heißt nicht, daß der Zugang zur Information für uns Behinderte immer identisch zu demjenigen für Nicht-Behinderte sein muß, wenn dies als nicht sinnvoll erscheint. Manchmal ist eine gut durchdachte Alternative durchaus berechtigt.

Schober:
Wenn Sie von berechtigten Alternativen sprechen, an welche Beispiele denken Sie in diesem Zusammenhang.

Ritter:
Nicht alle Technologien im Web sind gleich gut zugänglich. Beispielsweise treten mit Java-Applets und Flash immer wieder Probleme in bezug auf Zugänglichkeit für Screen Readers auf.

Viele der Probleme kann man heute lösen, es gibt aber immer wieder Situationen, in denen eine sinnvolle und effiziente Nutzung der entsprechenden Technologie durch Blinde oder Sehbehinderte nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist.

In solchen Situationen kann es angebracht sein, über eine gut durchdachte Alternative nachzudenken. Gerade im Medien-Bereich sind Flash & CO. beliebte Technologien und viele Webdesigner sind nicht gerne bereit, gänzlich auf diese Techniken zu verzichten.

Grundsätzlich sollte man eine für alle zugängliche Site gestalten und auf Alternativ-Versionen für Behinderte verzichten, wenn dieser Verzicht aber auf Kosten des effizienten Arbeitens mit einem Screen Reader oder einem anderen Hilfsmittel geht, ist eine gut gestaltete Alternativ-Seite durchaus berechtigt.

Eine Alternativ-Seite kann auch mit Hilfe von CSS ansprechend gestaltet werden und darf sogar Bilder enthalten, muß also nicht eine „layoutfreie“ Zone sein. In diesem Fall ist die Art und Weise des Zugangs zur Information sekundär.

Schober:
Wem nützt das Verschwinden der Stolpersteine im Internet, und für welche Gruppen ist der Abbau von Barrieren besonders wichtig?

Ritter:
Blinde und sehbehinderte Menschen sind erfahrungsgemäß am meisten benachteiligt, wenn es um Barrieren auf Websites geht, da sie mit rein visuellen Inhalten nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Von barrierefreien Websites profitieren aber alle Menschen ohne Behinderung!

Schober:
Welche technische Ausstattung (Soft- als auch Hardware) ist notwendig, um Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Einschränkung den Zugang ins Internet zu ermöglichen?

Ritter:
Dies hängt von der jeweiligen Behinderung des einzelnen ab. Ein Blinder braucht eine andere Ausstattung als ein Tetraplegiker, der bewegungsunfähig im Rollstuhl sitzt.

Schober:

Würden Sie auf die Bedürfnisse, respektive auf die notwendige Soft- und Hardware für Tetraplegiker, stellvertretend für andere schwer körperbehinderte Menschen eingehen?

Ritter:
Bei Tetraplegikern kommt es immer auf die noch vorhandene Bewegungsfähigkeit an.

Einige können beispielsweise noch einen oder mehrere Finger bewegen, so daß sie mit Hilfe eines speziellen Sensors arbeiten können. Dieser wird so platziert, daß der Behinderte diesen erreichen kann. Zusätzlich zu dem Sensor verwenden diese Personen sogenannte Bildschirmtastaturen. Das ist eine Software, die eine virtuelle Tastatur auf dem Bildschirm simuliert. Unter Umständen kann auf dieser Tastatur ein Cursor eingeblendet werden, der von Taste zu Taste wandert, so daß der Tetraplegiker nur noch mit seinem Sensor, nur noch im richtigen Moment einen „Klick“ auf die gewünschte Taste ausführen muß. Manche Tetraplegiker verwenden auch ein speziellen Joystick, mit dem sie den Mauszeiger bewegen können.

Eine andere Möglichkeit ist die Steuerung des PCs mit Hilfe der Augen oder über Kopfbewegungen. Diese werden anschließend per Videokamera und der dazugehörigen Software ausgewertet und in Bewegungen des Mauszeigers übertragen. Zum Schreiben kommt hier wiederum die Bildschirmtastatur zum Einsatz.

Es gibt auch die Möglichkeit, mit Hilfe der Spracherkennung zu arbeiten, dies wird eingesetzt, wenn gar keine Bewegungsfähigkeit mehr vorhanden ist, aber die Aussprache noch gut verständlich ist.Unter Umständen kommt auch eine Kombination der Hilfsmittel zum Einsatz. All diese Hilfsmittel werden speziell für den jeweiligen Behinderten angepaßt. Daher sind sie sehr teuer in der Beschaffung.

Für Webdesigner ist wichtig zu wissen, daß all diese Hilfsmittel entweder eine Standardtastatur oder eine -maus simulieren, deshalb ist es wichtig, daß man eine Website geräteunabhängig bedienen kann.

Schober:
Welche Mehrkosten entstehen für behinderte Menschen durch den Kauf notwendiger Zusatzgeräte, um das Internet überhaupt nutzen zu können?

Gibt es in der Schweiz, wenn erforderlich, Unterstützung für die Betroffenen?

Ritter:
In der Schweiz gibt es die Invalidenversicherung (IV), die die Kosten für Hilfsmittel inklusive Schulung und Nachbetreuung des Behinderten übernimmt, so lange jemand im arbeitsfähigen Alter ist.

Hilfsmittel für den beruflichen Gebrauch werden von der IV für Blinde und Sehbehinderte finanziert, sofern sie einfach und zweckmäßig sind (ohne Einschränkungen bezüglich Vergrößerungsbedarf). Es haben alle Behinderten Anrecht auf die Leistungen der IV, nicht nur Blinde und Sehbehinderte.

Schober:
Erstreckt sich diese Unterstützung nur auf die erforderlichen Hilfsmittel oder auch auf die Anschaffung des PC selbst?

Ritter:
Die IV bezahlt nur die behinderungsbedingte Ausstattung, das heißt wenn an einem Arbeitsplatz ohnehin ein PC gebraucht wird, um die Arbeit zu erledigen, wird nur die Ausrüstung bezahlt, die nötig ist, damit der Behinderte die Arbeit ausführen kann. Die standardmäßige Arbeitsplatzausrüstung muß der Arbeitsgeber stellen.

Schober:
Gibt es ein für die gesamte Schweiz festgelegtes Mindesteinkommen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten?

Ritter:
Bei der IV ist rein die behinderungsbedingte Notwendigkeit für ein Hilfsmittel ausschlaggebend. Beispielsweise haben Blinde und hochgradig Sehbehinderte mit einem Vergrößerungsbedarf von 8 und mehr Anrecht auf ein sogenanntes Schreib- und Lesesystem. Dies ist ein PC mit der gängigen Software (zum Beispiel Word, Outlook und so weiter) und den behinderungsspezifischen Hilfsmitteln für privaten Gebrauch.

Pensionierte Personen, die schon im IV-Alter Anrecht auf Hilfsmittel hatten, behalten den Anspruch im Sinne von Besitzstandswahrung (veraltete Systeme aus dem IV-Alter werden auch erneuert).

Personen, welche erst im Renten-Alter auf Hilfsmittel angewiesen sind, erhalten einen Beitrag bis maximal 1596.- Franken. (Die Anspruchsberechtigung ist wie unter 1.)

Die Selbsthilfeorganisationen können für Personen ohne Anspruch auf IV-Unterstützung auf Gesuch hin Beiträge für die Beschaffung von Hilfsmitteln bewilligen.

Am Beispiel des Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband sieht dies wie folgt aus. Mitglieder des SBV, die keinen IV-Anspruch auf EDV-Hilfsmittel haben, können mit dem SBV einen Nutzungsvertrag für Hilfsmittelsoftware (Jaws und ZoomText) abschließen. Diese Personen erhalten für 100.- Franken eine Hilfsmittellizenz leihweise zur Verfügung. Updates müssen zur Hälfte mitfinanziert werden.

Schober:
Welche Mindestvoraussetzungen sollte eine Site erfüllen, die für sich in Anspruch nimmt, barrierefrei oder vorsichtiger formuliert, barrierearm zu sein? Ist in diesem Zusammenhang mit Mehrkosten bei der Site-Erstellung zu rechnen?

Ritter:
Als Mindestvoraussetzungen sollte die WCAG 1.0 Prio 2 angesehen werden, als absolutes Minimum kann Prio 1 genommen werden, dann gestaltet sich aber der Zugang zu einer Site für Menschen mit einer Behinderung bereits recht unangenehm und mühsam, so daß ein effizientes Arbeiten nicht mehr wirklich möglich ist.

Es gibt auf jeden Fall Mehrkosten bei der Erstellung einer barrierefreien Website. Diese Mehrkosten sind ganz unterschiedlich hoch. Sie können von zirka 5% bis 30% reichen. Dies ist unter anderem auch sehr stark vom Know-how der Webagentur abhängig. Häufig sind die Mehrkosten nichts anderes als die Kosten für den Know-how-Aufbau bei der Webagentur.

Es sind aber nicht nur die Kosten der Erstellung zu betrachten. Betrachtet man den gesamten Lebenszyklus einer Website, so kann eine barrierearme Website durchaus kostengünstiger sein, da sie sauber programmiert sein sollte und für zukünftige Zugriffstechnologien gerüstet ist (zum Beispiel Zugang mit Handy oder PDA).

Schober:

Wie sehen bei Ihnen in der Schweiz die gesetzlichen Vorschriften aus? Sind diese Bestimmungen ausreichend oder gibt es Ergänzungsbedarf?

Ritter:
Hier möchte ich auf unsere Website verweisen. Auf dieser finden Sie die entsprechenden Informationen. Zudem hat die Stiftung „Zugang für alle“ und der Verein Design4all im Auftrag des Bundes eine Broschüre zum Gleichstellungsrecht und zu den Auswirkungen auf Websites erstellt.()

Momentan sind die Bestimmungen ausreichend. Bei Inkrafttreten der WCAG 2.0 werden die gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene angepaßt.

Schober:
Das Behindertengleichstellungsgesetz der Schweiz nimmt Bund, Kantone und Gemeinden gleichermaßen in die Pflicht. Können Sie Unterschiede zwischen diesen drei Ebenen bei der Umsetzung des Gesetzes feststellen? Sie sagen, die Bestimmungen sind momentan ausreichend, trifft dies auch für das Engagement bei der Umsetzung zu?

Ritter:
Der Bund stellt seine Sites ohnehin nach einem neuen Corporate Design um, so daß hier die Umsetzung der Richtlinien im Rahmen dieser Umstellung sehr rasch vorankommt. In Zusammenarbeit mit der Stiftung „Zugang für alle“ hat der Bund die Richtlinien zur Gestaltung barrierefreier Websites verabschiedet, welche eine Umsetzung auf Bundesebene bis Ende 2006 festlegt. Es werden große Anstrengungen unternommen und wir sind zuversichtlich, daß dieser Termin eingehalten werden kann.

Bei den Kantonen und Gemeinden geht die Umsetzung nicht so schnell. Zwar gilt auch für Kantone und Gemeinden das BehiG seit dem 1. Januar 2004, aber die Umsetzung hinkt noch hinterher. Zudem müssen Kantone und Gemeinden ihre eigenen Richtlinien für Accessibility erstellen. Für die Erstellung dieser Richtlinien gibt es kein festes Datum.

Daher ist auf Initiative von „Design for All“ und „Zugang für alle“ die Schweizerische Fachgruppe Accessibility innerhalb der Standardisierungsorganisation eCH gegründet worden. Die Fachgruppe unterstützt Gemeinden und Kantone bei der Erstellung von Richtlinien.

Mehr Informationen gibt es auf der Site access-for-all.ch.

Schober:
Was geschieht, um Unternehmen/Institutionen/Behörden für das Thema Barrierefreiheit zu sensibilisieren?

Ritter:
Die Stiftung „Zugang für alle“ sensibilisiert auf unterschiedliche Art und Weise. Referate, Publikationen und Veranstaltungen stehen dabei im Vordergrund. „Zugang für alle“ war unter anderem am UNO-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft 2005 in Tunis mit einem Stand zu Accessibility anwesend.

Zurzeit erteilt „Zugang für alle“ einen Kurs für die Bundesverwaltung zur Erstellung barrierefreier Websites.

Schober:
Welche Organisationen in der Schweiz engagieren sich, neben der Stiftung „Zugang für alle“, noch für einen stolpersteinfreien Zugang ins Internet.

Ritter:
Da möchte ich einige Organisationen nennen, mit denen die Stiftung „Zugang für alle“ manchmal zusammenarbeitet.

Schober:
Wie viele BetreiberInnen privater Sites konnten für das Thema „Barrierefreiheit“ bisher interessiert werden und gibt es Software, die es Privatpersonen oder kleinen Firmen zu einem leistbaren Betrag ermöglicht, ohne den Besuch eines Kurses bzw. ohne weitreichender Programmierkenntnisse, eine barrierefreie Site zu erstellen?

Ritter:
Die Barrierefreiheit ist in der Schweiz ein relativ neues Thema, so daß noch viel in diesem Bereich zu tun ist, aber das Interesse an der Barrierefreiheit wächst auch bei Privaten und kleinen Firmen zusehends.

Um eine barrierefreie Site zu gestalten, braucht es schon ein gewisses Fachwissen, ohne das es einfach nicht geht. Zum größten Teil kann dieses Fachwissen aber im Selbst-Studium erworben werden. Im Internet gibt es sehr viele qualitativ gute Beiträge zu diesem Thema. Es gibt auch viele kostengünstige Programme, die man zur Gestaltung seiner ersten barrierefreien Site einsetzen kann.

Diese Site wird bestimmt noch kein Meisterstück werden, aber jeder hat mal klein angefangen. Bei der Barrierefreiheit ist ohnehin der Gedanke und die Einsicht, daß es Menschen gibt, die mit nicht barrierefreien Sites Mühe haben, wichtig, der Rest kommt mit der Zeit und der Übung.

Schober:
Würden Sie eine kleine Auswahl an Sites respektive Beiträgen nennen, anhand derer sich interessierte LeserInnen in die unterschiedlichen Aspekte der barrierefreien Gestaltung von Websites einlesen können?

Ritter:
Ja, selbstverständlich:

Schober:
An welche Software-Produkt denken Sie, wenn Sie von kostengünstigen Programmen zur Erstellung barrierefreier Web-Angebote schreiben?

Ritter:
Es gibt sehr viele Online-Tools und auch Plug-Ins für verschiedene Browser, mit denen man die Accessibility von Webseiten überprüfen kann.

Eine Auswahl gibt es auf der Site access-for-all unter Tools.

Schober:
Anhand welcher Kriterien kann der/die NutzerIn, KundIn die Kompetenz von WebdesignerInnen in bezug auf Barrierefreiheit beurteilen? Welche Minimalvoraussetzungen müßte solch ein Kriterienkatalog enthalten?

Ritter:
Als Kriterienkatalog kann die WCAG 1.0 herangezogen werden. Die Evaluation der „realen“ Barrierefreiheit muß aber durch Selbstbetroffene stattfinden, da sich Hilfsmittel zuweilen auch unerwartet verhalten können und zudem können nicht alle Kriterien der WCAG 1.0 durch automatisierte Tests „abgehakt“ werden. Zum Beispiel Strukturierung einer Seite, sinnvolle Alt-Texte für Grafiken und so weiter.

Zur Beurteilung der Barrierefreiheit führt die Stiftung „Zugang für alle“ Accessibility-Analysen von Websites durch. Anhand dieser Resultate können Webagenturen sinnvoll beurteilt werden.

Schober:
Wie sind die beruflichen Aussichten der WebdesignerInnen und ProgrammiererInnen, die sich der barrierefreien Gestaltung des Netzes widmen? Gibt es Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen den Fachleuten?

Ritter:
Die beruflichen Aussichten für WebdesignerInnen und ProgrammiererInnen, die sich in dem Gebiet der Barrierenfreiheit auskennen, dürfte in Zukunft recht gut sein, da sich Barrierenfreiheit zu einem immer größeren Thema entwickelt und man dementsprechend immer mehr qualifizierte Fachleute braucht.

Ja, es besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Fachleuten in der Schweiz.